Für eine Förderung der IT-Ausstattung einer öffentlichen Schule ist ein Antrag für eine Zuwendung die Voraussetzung. Dabei ist auch anzugeben, welche Ausstattung derzeit eingesetzt wird und welche Art und welchen Umfang die Zuwendung umfassen soll.
Unter anderem kann eine Förderung in Bayern für folgende Schultypen beantragt werden:
- Grundschule
- Mittelschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsschule
- Fachschule
Was ist das "Digitale Klassenzimmer"?
Das digitale Klassenzimmer beschreibt, wie die Verwendung von digitalen Medien und Geräten in Schulen erfolgt, um die digitale Bildung zu verbessern.
Neben den technischen Rahmenbedingungen ist auch ein entsprechendes pädagogisches Unterrichtskonzept wichtig.
Die technischen Rahmenbedingungen setzen einen Lehrerarbeitsplatz voraus, der eine Präsentationseinrichtung zur Verfügung hat und der Möglichkeit für Schüler ihre digitalen Geräte zu nutzen.
Damit die digitale Bildung zielführend realisiert werden kann, ist eine gewisse Grundausstattung für ein digitales Klassenzimmer im Landkreis Erding notwendig.
Als Basis ist ein Lehrerarbeitsplatz erforderlich, der eine digitale Präsentationsmöglichkeit hat. Das kann durch einen Lehrer-PC oder Laptop mit einer Anbindung an eine Großbilddarstellung erfolgen.
Zusätzlich muss es für Schüler möglich sein ihre digitalen Endgeräte nutzen zu können. Das können Laptops, Tablets oder auch das Mobiltelefon sein. Hier stellt sich auch immer die Frage ob nur schuleigene Geräte genutzt werden können oder auch Privatgeräte der Schüler.
Die Kommunikation aller Geräte erfolgt über ein Netzwerk. Für die Integration der mobilen Geräte ist ein drahtloses Netzwerk (WLAN) zu empfehlen. Eine rein kabelgebundene Netzwerkinfrastruktur wird in der Praxis kaum eingesetzt.
Eine wichtige Komponente des digitalen Klassenzimmers im Landkreis Erding ist die Einbindung von mobilen Endgeräten.Damit kann der Unterricht vielfältiger gestaltet werden und nutzt auch die bereits vorhandenen und bekannten Endgeräte der Schüler.
Als Endgeräte können damit nicht nur Computer bzw. Laptops genutzt werden, sondern auch der Einsatz von Mobiltelefonen und Tablets ist damit möglich.
Damit mobile Endgeräte integriert werden können, ist die Kommunikation dieser Geräte über ein Netzwerk notwendig.
Neben der Verwendung von schuleigenen Geräten soll oft auch der Einsatz der Privatgeräten von Schülern möglich sein.
Der Einsatz von privaten mobilen Endgeräten, oft als BYOD (bring your own device) bezeichnet, stellt eine besondere Herausforderung dar.
Durch den Einsatz der privaten Geräte von Schülern ergibt sich die Anforderung, dass unterschiedlichste Hersteller, Versionen und Betriebssysteme zum Einsatz kommen und problemlos funktionieren sollten.
Eine zusätzliche Schwierigkeit stellt aber auch die Sicherheit der Netzwerkinfrastruktur im Landkreis Erding dar. Da man keinen Einfluss auf die privaten Geräte hat, ist darauf zu achten, dass eventuelle Schadsoftware, Viren oder andere Sicherheitsproblematiken auf den privaten Geräten keinen Schaden an der Schulinfrastruktur verursachen.
Für die Verbindung aller Geräte ist ein drahtloses Netzwerk (WLAN) zu empfehlen.
Bei einem WLAN ist darauf zu achten, dass der Empfang möglichst störungsfrei im Schulgebäude erfolgen kann und auch eine ausreichende Breitbandanbindung an das Internet zur Verfügung steht.
Hier ist eine sorgfältige Planung der WLAN Accesspoints, Router und Switches erforderlich.
Die klassische, analoge Darstellung hat auch in Zeiten der Digitalisierung immer noch ihre Berechtigung.
Zusätzlich zu der digitalen Infrastruktur ist eine klassische Schreibtafel oder ein Whiteboard zu empfehlen.
Unabhängig von der technischen Umgebung kann diese immer genutzt werden, auch wenn die Verfügbarkeit der technischen Geräte eingeschränkt ist.
Abgesehen davon, ist es natürlich immer noch wichtig, auch die Arbeit mit klassischen Präsentationsmitteln zu lernen und zu üben.
Ein Förderprogramm für das "Digitale Klassenzimmer" wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Rahmen des Masterplans "BAYERN DIGITAL II" aufgelegt.
Mit diesem Förderprogramm werden öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Ersatzschulen beim Ausbau ihrer IT-Ausstattung unterstützt.
Die genauen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Ministeriums finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Bei den Richtlinien wird auch genauer darauf eingegangen, welche Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden müssen und welche Daten für einen Antrag angegeben werden müssen.
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Sollten Sie Interesse am Digitalen Klassenzimmer haben, so freuen wir uns immer über Ihre Kontaktaufnahme. Wir beraten Sie gerne bei der
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